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   BFH, 25.11.1970 - I R 165/67   

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https://dejure.org/1970,533
BFH, 25.11.1970 - I R 165/67 (https://dejure.org/1970,533)
BFH, Entscheidung vom 25.11.1970 - I R 165/67 (https://dejure.org/1970,533)
BFH, Entscheidung vom 25. November 1970 - I R 165/67 (https://dejure.org/1970,533)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Nachträgliche Herstellungskosten - Gebäude - AfA - Bemessungsgrundlage - Restnutzungsdauer des Gebäudes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 7 Abs. 4, 5

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 100, 524
  • NJW 1971, 1382
  • DB 1971, 413
  • BStBl II 1971, 142
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57

    Allphasenumsatzsteuer

    Auszug aus BFH, 25.11.1970 - I R 165/67
    Es handele sich dabei nicht um eine unzulässige Typisierung, wie sich aus dem Urteil des BVerfG 1 BvR 320/57, 70/63 vom 20. Dezember 1966 (BVerfGE 21, 12 [27]) ergebe.
  • BFH, 07.06.1977 - VIII R 105/73

    Bemessung der AfA nach § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG bei nachträglichem

    Die Vorinstanz war der Auffassung, die Möglichkeit der Abschreibung mit einem höheren Vomhundertsatz ergebe sich aus dem Urteil des BFH vom 25. November 1970 I R 165/67 (BFHE 100, 524, BStBl II 1971, 142); diese Entscheidung sei zwar zu § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG ergangen; im Falle der Abschreibung nach § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG könne jedoch nichts anderes gelten.

    Die Absetzung derartiger Aufwendungen richtet sich somit nach den gleichen Grundsätzen wie die Absetzung der ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (ebenso bereits zu § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG, BFH-Urteil I R 165/67).

    Die abweichende Rechtsauffassung des FG ist mit dem Wortlaut des § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG nicht vereinbar und läßt sich auch aus der Rechtsprechung zu der steuerrechtlichen Behandlung nachträglicher Herstellungskosten im Falle der Abschreibung des Gebäudes nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG (BFH-Urteil I R 165/67) nicht herleiten, wie der BFH für nachträgliche Herstellungskosten an einem Betriebsgebäude bereits entschieden hat (Urteil vom 20. Februar 1975 IV R 241/69, BFHE 115, 133, BStBl II 1975, 412).

  • BFH, 29.11.2007 - IV R 73/02

    Aktivierung eines Übernahmeverlustes - Bilanzaufstockung eines nach § 7 Abs. 1

    Bei WG, die nicht nach typisierten AfA-Sätzen --also beispielsweise nach § 7 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 4 Satz 2 EStG-- abgeschrieben werden, sind hingegen die nachträglichen Herstellungskosten dem Restbuchwert (bzw. Restwert) hinzuzurechnen; der so ermittelte Betrag ist auf die neu zu schätzende Restnutzungsdauer bei gleichzeitiger Anpassung des AfA-Satzes zu verteilen (BFH-Urteile vom 25. November 1970 I R 165/67, BFHE 100, 524, BStBl II 1971, 142; vom 7. Juni 1977 VIII R 105/73, BFHE 122, 300, BStBl II 1977, 606).
  • BFH, 20.02.1975 - IV R 241/69

    Keine gesonderte AfA für Herstellungskosten an fertiggestelltem Gebäude

    Das BFH-Urteil vom 25. November 1970 I R 165/67 (BFHE 100, 524, BStBl II 1971, 142) steht dieser Berechnung nicht entgegen; dieses Urteil ist zu § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG 1965 ergangen und hat deshalb für die Auslegung des § 7 Abs. 4 Satz 1 EStG 1965 keine Bedeutung.
  • BFH, 15.07.1975 - VIII R 193/71

    Höhere Steuerfestsetzung - Angegriffener Bescheid - AfA - Zukünftiger

    Die nach § 7 Abs. 4 EStG zu bemessende AfA sei auf 2, 63 v. H. festzusetzen (Hinweis auf Urteil des BFH vom 25. November 1970 I R 165/67, BFHE 100, 524, BStBl II 1971, 142).
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